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Kosten / Zuzahlung

Kosten

Unsere Praxis ist zugelassen für alle Krankenkassen für ärztlich verordnete Leistungen. Wir führen ambulante, auf Rezept verordnete Therapien durch.

Im Rahmen der Sekundärprävention bieten wir auch sämtliche Leistungen als Privatleistung ohne ärztliche Verordnung an.

Über Krankenkassentherapien hinaus können noch andere Behandlungstechniken in die Therapie einfließen, sofern sie zur Unterstützung eines positiven Heilungsverlaufes sinnvoll sind, zum Beispiel:

Von der medizinischen Massage bis zur komplexen Trainingstherapie erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern!



Zuzahlung:

Jeder Patient, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss zu den Kosten der Behandlung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten. Zusätzlich muß die Praxis bei allen Verordnungen eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € einziehen. Die Zuzahlungen erhöhen jedoch nicht den Vergütungsanspruch der Praxis, sondern werden mit dem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verrechnet.

Wir sind verpflichtet, die Zuzahlung bereits bei Beginn der Behandlung einzuziehen.

Patienten mit einem geringen Einkommen können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.